Handwerksunternehmen und Unternehmen des handwerksähnlichen Gewerbes sind meist kleine und mittelständische Unternehmen, die in nahezu allen Wirtschaftsbereichen tätig sind. Sie sind nicht nur im Baugewerbe und im Verarbeitenden Gewerbe zu finden, sondern beispielsweise auch im Handel und im Dienstleistungsbereich.
Das Handwerk wird über bestimmte berufliche Tätigkeiten abgegrenzt. Es gibt Tätigkeiten, für deren berufliche Ausübung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Handwerksordnung regelt, welche Tätigkeiten dies sind und welche Voraussetzungen für deren Ausübung jeweils erfüllt sein müssen. Neben anderen Aufgaben sind die Handwerkskammern dafür zuständig, dass die Bestimmungen der Handwerksordnung eingehalten werden.
In der Handwerksordnung werden zulassungspflichtige, zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe unterschieden, für deren Ausübung als stehendes Gewerbe bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen. Die Ausübung zulassungspflichtiger Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. Wer demgegenüber den selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes beginnt, hat dies unverzüglich der Handwerkskammer, in deren Bezirk seine gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen.
Die Handwerkskammern führen Verzeichnisse, in denen Unternehmen und Betriebe eingetragen sind, die zulassungspflichtige, zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe ausüben. Das Verzeichnis der Unternehmen und Betriebe, die zulassungspflichtige Gewerbe ausüben dürfen, wird Handwerksrolle genannt. Ob ein Unternehmen zum Handwerk oder zu den handwerksähnlichen Gewerben gehört, hängt davon ab, ob und mit welchem Hauptgewerbezweig es in den Verzeichnissen der Handwerkskammern geführt wird.
Konjunkturdaten
Die konjunkturelle Entwicklung im Handwerk wird anhand der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung beobachtet. Bis zum Berichtsjahr 2007 wurde diese Statistik als Stichprobenerhebung durchgeführt. Ab dem Berichtsjahr 2008 werden für die vierteljährliche Handwerksberichterstattung nur noch unterjährige Verwaltungsdaten ausgewertet, sodass die zuletzt rund 41 000 Stichprobenunternehmen – in der Regel kleine bis mittlere Unternehmen – von ihrer statistischen Auskunftspflicht befreit wurden. Mit der Umstellung wurde erstmals eine statistische Erhebung bei Unternehmen vollständig durch die Auswertung von Verwaltungsdaten ersetzt.
Aus der Handwerksberichterstattung werden vierteljährlich Messzahlen und Veränderungsraten für die Merkmale Beschäftigte und Umsatz veröffentlicht. Mit der Umstellung der Statistik auf die Auswertung von Verwaltungsdaten wurden neue Basiswerte für die Ermittlung der Messzahlen festgelegt. Darüber hinaus wurde die Gliederung der Gewerbegruppen ab 2008 leicht modifiziert.
Strukturdaten
Strukturdaten über das Handwerk liegen in tiefer fachlicher und regionaler Gliederung aus der Handwerkszählung vor. Die Handwerkszählung für das Berichtsjahr 2008 lieferte erstmals seit 1995 wieder Strukturinformationen über das Handwerk in Deutschland.
Im Gegensatz zu den bisherigen traditionellen Handwerkszählungen, bei denen alle Handwerksunternehmen befragt wurden, werden die Ergebnisse der Handwerkszählungen ab 2008 durch die Auswertung des statistischen Unternehmensregisters gewonnen. Das statistische Unternehmensregister enthält unter anderem Verwaltungsdaten über Umsätze und Beschäftigte der Unternehmen. Mit der Umstellung auf eine Auswertung vorhandener Datenquellen müssen keine Handwerksunternehmen mehr für diese Statistik befragt werden, so dass die Statistischen Ämter eine maximal mögliche Entlastung der Handwerksunternehmen erreichen. Bei der letzten Handwerkszählung im Jahr 1995 wurden noch etwa 563 000 selbstständige Handwerksunternehmen befragt.
Aus der Handwerkszählung werden jährliche Strukturdaten für das Handwerk veröffentlicht.
Zum Stichtag 31.3.1996 wurde einmalig eine Zählung im handwerksähnlichen Gewerbe durchgeführt, bei der alle handwerksähnlichen Unternehmen befragt wurden (Totalerhebung). Aus dieser Erhebung liegen fachlich und regional gegliederte Strukturdaten vor.
Weitere methodische Informationen zur Statistik finden Sie im Qualitätsbericht