Industrie, Verarbeitendes Gewerbe Auftragseingangsindex im Verarbeitenden Gewerbe

Was beschreibt der Indikator?

Der Auftragseingang umfasst den Wert (ohne Umsatzsteuer) aller im jeweiligen Berichtsmonat von den Betrieben mit 50 und mehr Beschäftigten des Verarbeitenden Gewerbes fest akzeptierten Aufträge auf Lieferung selbst hergestellter (oder in Lohnarbeit gefertigter) Erzeugnisse. Zur Analyse der Binnen- und Exportnachfrage wird zwischen dem Auftragseingang aus dem Inland und den von ausländischen Auftraggebern erteilten Orders unterschieden. Die Ergebnisse werden monatlich als Wertindizes zur Messung der nominalen sowie als Volumenindizes zur Darstellung der preisbereinigten Nachfrageentwicklung dargestellt.

Die monatlichen Indizes des Auftragseingangs für das Verarbeitende Gewerbe zählen zu den wichtigsten Frühindikatoren für die Beobachtung und Analyse der Konjunkturentwicklung in Deutschland. Die wirtschaftspolitische Sensibilität dieser Daten über die Nachfrageentwicklung - soweit sie durch den Auftragseingang gemessen werden kann - erfordert ein besonders hohes Maß an Aktualität und Genauigkeit der Berichterstattung.

Wie wird der Indikator berechnet?

Grundlage der Indexberechnung ist die Wertsumme für die in einem Berichtsmonat fest akzeptierten Aufträge (nach den Absatzrichtungen Inland und Ausland unterschieden). Diese Wertsumme wird zu dem entsprechenden Ergebnis für den Monatsdurchschnitt im Basisjahr in Beziehung gesetzt und bildet den Wertindex für einen Wirtschaftszweig. Zur Berechnung des Volumenindex wird noch eine Deflationierung mit den Erzeugerpreis- beziehungsweise den Ausfuhrpreisindizes vorgenommen. Die Aggregation der einzelnen Wirtschaftszweigindizes zum Verarbeitenden Gewerbe und seinen Hauptgruppen erfolgt mit den Anteilen der Auftragseingangswerte aus dem Basisjahr.

Die Meldungen zum Auftragseingang zeigen jedoch einen volatilen Verlauf und sind im hohem Maße von Großaufträgen beeinflusst. Unter der Rubrik „Bemerkungen“ gibt es daher für die meldenden Betriebe die Möglichkeit, besondere Effekte bei den erhobenen Daten zu erläutern und auf Großaufträge hinzuweisen. Diese Hinweise auf Großaufträge übermitteln die Betriebe an die Statistischen Ämter auf freiwilliger Basis und ermöglichen die Berechnung eines Index ohne Großaufträge. Für die Ermittlung des Auftragseingangsindex ohne Großaufträge werden von den Werten des Auftragseingangs im jeweiligen Berichtsmonat die Großaufträge subtrahiert. Der Differenzwert wird zu den entsprechenden Monatsdurchschnittswerten der Auftragseingänge ohne Großaufträge im Basisjahr in Beziehung gesetzt.

Die Auftragseingänge enthalten unter anderem auch zur Produktion gehörende Dienstleistungen. Stornierungen sowie Wertänderungen auf Grund von Preisgleitklauseln sind grundsätzlich nicht in der Meldung des aktuellen Auftragseingangs zu berücksichtigen. Umbestellungen oder Änderungen sind als Neuaufträge zu melden.

Die Auftragseingänge werden nicht in allen Wirtschaftszweigen des Verarbeitenden Gewerbes erhoben. Es werden im Wesentlichen nur diejenigen Zweige in die Indexberechnung einbezogen, bei denen die Auftragsfertigung von Bedeutung ist. Nicht im Ergebnis für das Verarbeitende Gewerbe enthalten sind zum Beispiel die Bereiche Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden und das Ernährungsgewerbe.

Auftragseingänge und entsprechende Indizes werden von der amtlichen Statistik seit 1949 ermittelt. Seit 1977 wird die Auftragseingangsstatistik im Rahmen des Monatsberichts für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe durchgeführt. Die Erhebung der Auftragseingänge für fachliche Betriebsteile erfolgt derzeit in 129 Wirtschaftszweigen des Verarbeitenden Gewerbes nach der "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)" in der Untergliederung nach inländischen und ausländischen Auftraggebern. Für internationale Zwecke werden die Auftragseingangsindizes für das Verarbeitende Gewerbe zusätzlich nach der internationalen Wirtschaftszweigklassifikation International Standard Industrial Classification of all Economic Activities (ISIC) Revision 4 berechnet.

Wann wird der Indikator veröffentlicht?

Im Interesse einer möglichst frühzeitigen Information über die aktuellen Nachfragetendenzen im besonders wichtigen Bereich des Verarbeitenden Gewerbes stellt das Statistische Bundesamt circa fünf Wochen nach Ende des Berichtsmonats vorläufige Ergebnisse bereit. Der genaue Veröffentlichungskalender zum Auftragseingangsindex ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.

Wie genau ist der Indikator?

Erste Ergebnisse für alle Wirtschaftszweige liegen etwa 5 Wochen nach Ende des jeweiligen Berichtsmonats vor (vorläufiger Index). Teilweise haben zum Zeitpunkt dieser Berechnung noch nicht alle Betriebe ihre Meldungen abgegeben oder wegen der Eilbedürftigkeit nur mit geschätzten Werten. Zur Qualitätsverbesserung der Aussagekraft der Indizes am aktuellen Rand wird der voraussichtliche Korrekturbedarf in die Berechnung der vorläufigen Ergebnisse integriert. Die Schätzung basiert auf den in den aktuellen statistischen Meldungen noch enthaltenen Vormonatswerten; für diese wird im Wesentlichen die Veränderungsrate der termingerecht eingetroffenen Daten eingesetzt und in die Indexberechnung aufgenommen.

Die in den aktuellen Indizes noch enthaltenen Schätzungen werden 4 Wochen später durch die dann vorliegenden Originalmeldungen ersetzt und zusammen mit den neuen vorläufigen Indizes veröffentlicht. Nach Ablauf eines Jahres werden sämtliche in der Zwischenzeit noch bekannt gewordenen Datenänderungen im Rahmen der sogenannten Jahreskorrektur verarbeitet (endgültiger Index).