Die Siedlungs- und Verkehrsfläche setzt sich zusammen aus den Nutzungsarten Gebäude- und Freifläche, Betriebsfläche (ohne Abbauland), Verkehrsfläche, Erholungsfläche und Friedhof. Diese Definition macht deutlich, dass "Siedlungs- und Verkehrsfläche" nicht mit "versiegelter Fläche" gleichgesetzt werden darf, da die Siedlungs- und Verkehrsfläche auch unbebaute und nicht versiegelte Flächen enthält. Schätzungen ergeben einen Versiegelungsgrad der Siedlungs- und Verkehrsfläche von 43 % bis 50 %.