Zu den Erhebungsinhalten der Bodennutzungshaupterhebung gehören grundsätzlich die Nutzung der Flächen nach Hauptnutzungsarten und Nutzungszweck, nach Kulturarten, Pflanzengruppen, -arten und Kulturformen; in 2025 kommt das Merkmal der ökologischen Wirtschaftsweise hinzu.
In den Jahren einer Landwirtschaftszählung/ Agrarstrukturerhebung werden darüber hinaus im Rahmen der Bodennutzung der Zwischenfruchtanbau nach Pflanzengruppen und Nutzungszweck, die Züchtungsmethode sowie der ökologische Anbau von ausgewählten Kulturarten erfragt.
Die Ergebnisse der Bodennutzungshaupterhebung bieten für Regierung, Verwaltung, Berufsstand, Wirtschaft und Wissenschaft auf nationaler und supranationaler Ebene die notwendigen statistischen Grundlagen für Entscheidungen im Rahmen der europäischen und nationalen Agrar-, Markt- und Preispolitik sowie der Umweltpolitik. Die erhobenen Daten fließen auch in die land- und volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und den Ernährungs- und Agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung ein.
Die Ernte- und Betriebsberichterstattung für Feldfrüchte und Grünland liefert frühzeitig Schätzergebnisse für die Hektarerträge ausgewählter Feldfrüchte, die zusammen mit den zugehörigen Flächenangaben der Bodennutzungshaupterhebung die Grundlagen zur Berechnung der erwarteten Erntemengen bilden. Diese sind Voraussetzung für eine effiziente Agrarmarktbeobachtung und -politik und dienen als Teil der nationalen Versorgungsbilanzen und später folgend der Versorgungsbilanzen der Europäischen Union der Beurteilung der Versorgungssituation. Damit erhöhen die Ergebnisse der Ernte- und Betriebsberichterstattung für die Erzeuger, Verarbeiter und Verbraucher die Markttransparenz. Ferner fließen die Ergebnisse in die Erstellung von nationalen Krisen- bzw. Notfallplänen ein.
Zu den Erhebungsinhalten der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung gehören u. a. die Erträge der einbezogenen Feldfrüchte, die Gesamterntemenge, die Angaben zur Bewertung der Ertragsverhältnisse (Ackerzahl, Vorfrucht, Feuchte, Schwarzbestand u. Ä.) sowie die Beschaffenheitsmerkmale (Untersuchung der Inhaltsstoffe und Verarbeitungseigenschaften sowie der Belastung mit gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen).
Die Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung hat in Verbindung mit der Bodennutzungshaupterhebung und der Ernte- und Betriebsberichterstattung für Feldfrüchte und Grünland die Aufgabe, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt objektive und repräsentative Angaben über die Menge und die Qualität der Ernte ausgewählter wichtiger Fruchtarten für das gesamte Bundesgebiet und für die Länder zu liefern. Aufgrund der steigenden Bedeutung eines vorsorgenden Verbraucherschutzes stehen die Qualitätsfaktoren immer mehr im Vordergrund. Hierbei stehen Risiken für die menschliche Gesundheit im Mittelpunkt. Daneben werden Aspekte der tierischen Gesundheit berücksichtigt. Die Ergebnisse der BEE sind unverzichtbar für die Ermittlung der Versorgungssituation. Außerdem wird mit ihrer Hilfe eine bessere Markttransparenz erzielt, was sowohl im Interesse der Erzeuger als auch der Verbraucher liegt.
Der Sachverständigenausschuss zur Vorbereitung und Auswertung der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung regelt in der Technischen Anleitung die bei der Durchführung der BEE anzuwendende Erhebungsmethodik (Stichprobenverfahren, Durchführung der Ermittlungsarbeiten in den Betrieben, Aufbereitung der Ertragsfeststellungen). Stand: Dezember 2021
Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)