Technisch-wirtschaftliche Einheiten mit Erzeugung in Aquakultur im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nummer 762/2008, die für Rechnung einer Inhaberin oder eines Inhabers (Betriebsinhaberin/Betriebsinhaber) bewirtschaftet werden und einer einheitlichen Betriebsführung unterliegen.