Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Fertigware

Als Fertigware gelten Pflanzen, die in dem Entwicklungs­stand, den sie im Erzeugerbetrieb erreicht haben, direkt oder über Wiederverkäufer an den End­verbraucher verkauft werden.

Auch Jungpflanzen/Halbfertigwaren, die im jeweiligen Betrieb erzeugt werden, zählen zur Fertigware, wenn sie an den Endverbraucher verkauft werden, obwohl sie das Wachstumsende noch nicht erreicht haben.