Technisch-wirtschaftliche Einheiten, die für Rechnung einer Inhaberin oder eines Inhabers (Betriebsinhaberin/Betriebsinhaber) bewirtschaftet werden und keine der für landwirtschaftliche Betriebe geltenden Erfassungsgrenzen erreichen, aber über mindestens 10 ha Waldfläche oder Fläche mit schnell wachsenden Baumarten (sogenannte Kurzumtriebsplantagen) verfügen.