Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Saisonarbeitskräfte

Saisonarbeitskräfte sind nicht ständig beschäftigte Arbeitskräfte mit einem auf weniger als sechs Monate abgeschlossenen Arbeitsverhältnis zum Betrieb.

Hierzu zählen keine Arbeitskräfte, die im Rahmen der Nachbar­schafts­hilfe oder im Auftrag von Lohn­unter­nehmen im Betrieb tätig sind.