Haupterwerbsbetriebe sind Einzelunternehmen, bei denen der Anteil des betrieblichen Einkommens am Gesamteinkommen des Betriebes mehr als 50 % beträgt. Alle Betriebe der Rechtsform Einzelunternehmen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, werden den Nebenerwerbsbetrieben zugeordnet.