Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Ständige Beschäftigte

Ständige Beschäftigte sind Personen, die in einem unbefristeten oder für mindestens sechs Monate abgeschlossenen Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen. Hierzu rechnen auch Verwandte der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers, die nicht auf dem Betrieb leben.