Zur Waldfläche gehören auch Wege unter 5 m Breite, Blößen ( Kahlflächen, die wieder aufgeforstet werden ), gering bestockte ( Nichtwirtschaftswald ) und unbestockte Flächen ( z. B. Holzlagerplätze ). Aufforstungsflächen im Rahmen mehrjähriger Flächenstilllegungen sind ebenfalls hier anzugeben.
Zudem sind forstliche Pflanzgärten für den Eigenbedarf des Betriebes einzubeziehen.