Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Wein nach Kategorien des Bezeichnungsschutzes

Mit der Erhebung 2012 wurden die Weinbestände erst­mals nach den neuen Kategorien des Bezeichnungs­schutzes erfasst.

Die bisherige Klassifikation der EU-Weine in Tafel- und Qualitäts-weine wurde zum 1. August 2009 abgeschafft und ersetzt durch eine Unterscheidung der Weine in Weine mit und ohne geschützte Herkunftsangabe. Die Weine mit geschützter Herkunftsangabe werden differenziert in Weine mit Ursprungsbezeichnung und Weine mit geografischer Angabe. Praktisch werden die Weine untergliedert nach

  • Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.),
  • Weinen mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.),
  • Rebsortenweinen ohne g. U./g. g. A. und Weinen ohne g. U./g. g. A.

Nach dem Weingesetz in der Fassung der Bekannt­machung vom 18. Januar 2011 zählen Qualitäts- und Prädikatsweine zu den Weinen mit g. U. und Land­weine zu den Weinen mit g. g. A.