Gewerbemeldungen und Insolvenzen Aufhebung nach Schlussverteilung

In der Schlussverteilung wird der zur Verteilung verfügbare Betrag unter den Gläubigern, die quotenberechtigte Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben, anteilig ausgezahlt.

Sobald die Schlussverteilung vollzogen ist, beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.