Der Schuldner kann mit der Mehrheit seiner Gläubiger einen Insolvenzplan vereinbaren, in dem die Form der Schuldenbereinigung festgelegt wird.
Sobald die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig ist und der Insolvenzplan nicht etwas anderes vorsieht, beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.