Gewerbemeldungen und Insolvenzen Betriebsgründungen

Gründung eines Betriebes durch eine juristische Person, eine Gesellschaft ohne Rechts­persönlichkeit (Personen­gesellschaft) oder eine natürliche Person.

Bei einer natürlichen Person, die eine Haupt­niederlassung anmeldet, ist Voraussetzung, dass sie entweder in das Handels­register eingetragen ist oder aber eine Handwerks­karte besitzt oder mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.