Gewerbemeldungen und Insolvenzen Eigenverwaltung

Das Regelinsolvenzverfahren kann nicht nur von einem gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter, sondern alternativ auch in Eigenverwaltung geführt werden.

Bei der Eigenverwaltung ist der Schuldner berechtigt, unter Aufsicht eines sogenannten Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen.