Gewerbemeldungen und Insolvenzen Insolvenzantrag, mangels Masse abgewiesen

Eine Abweisung mangels Masse erfolgt, wenn das Vermögen der Schuldnerin oder des Schuldners nicht ausreicht, um die Verfahrens­kosten zu begleichen. Für natürliche Personen gilt seit 1.12.2001, dass sie sich die Verfahrens­kosten stunden lassen können.