Gewerbemeldungen und Insolvenzen Quotenberechtigte Forderungen

Die Gläubiger müssen ihre Forderungen bei dem Insolvenzverwalter zur sogenannten Insolvenztabelle anmelden. Die quotenberechtigten Forderungen entsprechen den tatsächlich zur Insolvenztabelle angemeldeten Insolvenzforderungen. In den quotenberechtigten Forderungen sind die nicht befriedigten Absonderungsrechte enthalten.