Die Restschuldbefreiung ermöglicht natürlichen Personen nach einer Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden. Das Restschuldbefreiungsverfahren kommt daher für Verbraucher, für Personen, die unternehmerisch tätig sind, sowie für ehemals selbständig tätige Personen in Frage. Der Schuldner muss den Antrag auf Restschuldbefreiung mit dem Insolvenzantrag oder unverzüglich nach diesem Antrag stellen. Über den Antrag entscheidet das Insolvenzgericht.