Gewerbemeldungen und Insolvenzen Ehemals selbstständig Tätige mit Regelinsolvenzverfahren

Personen, die früher eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben und deren Vermögens­verhältnisse nicht überschaubar sind (zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 19 Gläubigerinnen bzw. Gläubiger oder es bestehen gegen sie Forderungen aus Arbeits­verhältnissen).