Gewerbemeldungen und Insolvenzen Ehemals selbstständig Tätige mit vereinfachtem Verfahren

Personen, die früher eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben und deren Vermögens- verhältnisse überschaubar sind (zum Zeitpunkt der Antrag­stellung höchstens 19 Gläubigerinnen bzw. Gläubiger und es bestehen gegen sie keine Forderungen aus Arbeits­verhältnissen).