Gründung der Hauptniederlassung eines Einzelunternehmens (Nicht-Kaufmann/-frau). Dieses ist nicht im Handelsregister eingetragen, besitzt keine Handwerkskarte und beschäftigt keine Arbeitnehmer. Die Gründung eines Gewerbes, das im Nebenerwerb betrieben wird, gilt ebenfalls als sonstige Neugründung.