Gewerbemeldungen und Insolvenzen Sonstige Neugründung

Gründung der Hauptniederlassung eines Einzelunternehmens (Nicht-Kaufmann/-frau). Dieses ist nicht im Handels­register eingetragen, besitzt keine Handwerks­karte und beschäftigt keine Arbeitnehmer. Die Gründung eines Gewerbes, das im Nebenerwerb betrieben wird, gilt ebenfalls als sonstige Neugründung.