Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bei Eintritt einer Unternehmensinsolvenz Anspruch auf ausstehende Lohn- und Gehaltszahlungen für die vorangegangenen drei Monate. Die von einer Insolvenz betroffenen Arbeitnehmer/-innen erhalten deshalb ein sogenanntes Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit.