Für die Schlussverteilung in einem Insolvenzverfahren wird eine Quote aus dem zur Verteilung verfügbaren Betrag und den quotenberechtigten Forderungen berechnet und auf dieser Grundlage erfolgt eine anteilige Auszahlung des zur Verteilung verfügbaren Betrages an die Gläubiger der quotenberechtigten Forderungen.