Globale Wertschöpfungsketten von Unternehmen in Deutschland Welche Komponenten werden im Rahmen von globalen Wertschöpfungsketten bezogen oder geliefert?

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Mit der GVC-Erhebung 2020 wird erstmals die Einbindung in globale Wertschöpfungs­ketten operationalisiert. Damit wird der Blick auf die globale Organisation wirtschaftlicher Aktivitäten geweitet und der Verkauf sowie Bezug von Waren- und Dienstleistungs­arten im internationalen Kontext betrachtet. Die Mehrheit der Unternehmen (61 %) mit 50 und mehr tätigen Personen war im Berichtsjahr 2020 in globale Wertschöpfungs­ketten eingebunden. Das heißt, diese Unternehmen haben mindestens eine Warenart und/oder eine Dienstleistungs­art eingekauft und/oder verkauft, die Teil einer Wertschöpfungs­kette ist.

Von den Unternehmen, die 2020 in den internationalen Warenaustausch eingebunden waren (Einkauf und/oder Verkauf von Waren), gaben 46 % an, Rohstoffe eingekauft zu haben. Von 37 % der Unternehmen, die Teil des Warenhandels waren, wurden eigens entwickelte Endprodukte ins Ausland verkauft.
Wie bei allen Darstellungen von Auskünften, bei denen Mehrfachnennungen möglich waren, übersteigt hier die Summe der einzelnen Anteile die Gesamtsumme der Befragten.

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Von den Unternehmen, die 2020 am internationalen Dienstleistungs­verkehr beteiligt waren (das heißt Bezug und/oder Erbringung von Dienstleistungen), gaben 44 % an, Dienstleistungen aus dem Bereich Transport, Logistik oder Lagerung genutzt zu haben. Dienstleistungen der Informations- und Kommunikations­technologie wurden von 29 % der Unternehmen in Anspruch genommen, womit diese den zweitgrößten Posten darstellen.

Betrachtet man die Erbringung von Dienstleistungen im Ausland zeigt sich, dass auch hier Transport, Logistik und Lagerung knapp an erster Stelle stehen (22 %). Dicht beieinander liegt der Anteil der Unternehmen, die andere Dienstleistungen, Marketing, Vertrieb, Kundendienst oder Ingenieursleistungen und verwandte technische Dienstleistungen (jeweils 16 % der Unternehmen) angeboten haben. Auch hier waren Mehrfachnen­nungen möglich, weswegen die Summe der einzelnen Anteile die Gesamt­summe der Befragten übersteigt.

Die hier dargestellten Ergebnisse beziehen sich auf Unternehmen mit 50 und mehr Beschäftigten der Wirtschaftsabschnitte B-N nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, des Handels und des Dienstleistungsgewerbes) nach der EU-Einheitenverordnung.