Die Verlagerung von Unternehmensfunktionen stellt eine Form der Einbindung in globale Wertschöpfungsketten dar. Die Verlagerungsquote (teilweise oder komplette Verlagerung von Unternehmensfunktionen) für den dreijährigen Berichtszeitraum zwischen 2018 und 2020 von Unternehmen mit mindestens 50 tätigen Personen beträgt 1,6 %.
Die Mehrheit der verlagernden Unternehmen (656) wählte Zielorte innerhalb der Europäischen Union (EU). In Staaten außerhalb der EU verlagerten 616 der befragten Unternehmen. Hierbei waren Mehrfachantworten möglich, da einige Unternehmen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU verlagerten. Unterscheidet man nach Unternehmensfunktionen, so ist festzustellen, dass 828 der verlagernden Unternehmen unterstützende Unternehmensfunktionen verlagert haben und 658 der Unternehmen ihre Hauptunternehmensfunktion. Wie bei allen Darstellungen von Auskünften, bei denen Mehrfachnennungen möglich waren, übersteigt hier die Summe der einzelnen Anteile die Gesamtsumme der Befragten.
Erfragt wurden auch Motive und Hindernisse bei Verlagerungen. In absteigender Reihenfolge bewerteten die meisten Unternehmen, die im Berichtszeitraum verlagerten oder eine Verlagerung in Erwägung zogen, die Verringerung von Lohnkosten, andere Kostenvorteile (ohne Lohnkosten) und den Mangel an qualifizierten Fachkräften im Inland als wichtige Motive der Verlagerung. Als Hindernisse einer Verlagerung bewerten die meisten Unternehmen rechtliche oder administrative Hindernisse, steuerliche Probleme sowie Zölle und andere Handelshemmnisse als wichtige Hürden.
Die hier dargestellten Ergebnisse beziehen sich auf Unternehmen mit 50 und mehr Beschäftigten der Wirtschaftsabschnitte B-N nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, des Handels und des Dienstleistungsgewerbes) nach der EU-Einheitenverordnung.