Bis einschließlich Berichtsjahr 2018 entsprach in der amtlichen Statistik das Unternehmen der kleinsten rechtlichen Einheit, die aus handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Ab dem Berichtsjahr 2018 setzt die amtliche Statistik die EU-Einheitenverordnung um (siehe Aufsatz Einführung des EU-Unternehmensbegriffs). Diese definiert das Unternehmen als "kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt". Somit kann ein Unternehmen nach der neuen Definition auch aus mehreren rechtlichen Einheiten bestehen.