Nichtmarktproduktion ist die Herstellung von Gütern, die anderen Einheiten unentgeltlich oder zu wirtschaftlich nicht signifikanten Preisen zur Verfügung gestellt werden. Nichtmarktproduzenten sind Einheiten, deren Produktion überwiegend aus Nichtmarktproduktion besteht. Sie sind ausschließlich den institutionellen Sektoren „Staat“ (Sektor 13) sowie den „Privaten Organisationen ohne Erwerbszweck“ (Sektor 15) zugeordnet.