Unternehmen Sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigte (Handwerkszählung)

Zu den sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeit­nehmer, die kranken-, renten-, pflege­versicherungs­pflichtig und/oder beitrags­pflichtig nach dem Recht der Arbeits­förderung sind oder für die von den Arbeitgebern Beitrags­anteile nach dem Recht der Arbeits­förderung zu entrichten sind.

Angaben über Betriebe mit sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigten werden von der Bundes­agentur für Arbeit dem Statistischen Bundesamt im Rahmen des Verwaltungs­daten­verwendungs­gesetzes zur Verfügung gestellt. In den Daten sind diejenigen Betriebe enthalten, in denen ab dem Berichtsjahr 2014 im Jahres­durchschnitt eine bestimmte Anzahl von sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigten oder geringfügig entlohnten Beschäftigten tätig war.

Die Angaben über die sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigten der Betriebe werden zu Unternehmens­ergebnissen aggregiert.