Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind.
Angaben über Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden von der Bundesagentur für Arbeit dem Statistischen Bundesamt im Rahmen des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes zur Verfügung gestellt. In den Daten sind diejenigen Betriebe enthalten, in denen ab dem Berichtsjahr 2014 im Jahresdurchschnitt eine bestimmte Anzahl von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten oder geringfügig entlohnten Beschäftigten tätig war.
Die Angaben über die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Betriebe werden zu Unternehmensergebnissen aggregiert.