Für die zulassungsfreien Handwerke sind keine besonderen Qualifikationsnachweise erforderlich, um sie selbstständig auszuüben. 52 Handwerke sind als zulassungsfreie Handwerke in der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung zusammengefasst. In diesen „B1“-Handwerken kann der Meisterbrief freiwillig erworben werden.