Den tätigen Personen werden vom Unternehmen für geschäftliche Zwecke tragbare Geräte (z. B. Laptop, Smartphone) zur Verfügung gestellt, die eine Verbindung zum Internet über ein Mobilfunknetz herstellen (nicht über ein drahtloses lokales Netzwerk, wie WLAN). Das Unternehmen übernimmt dabei die Nutzungsgebühren komplett oder teilweise.