Was sind die Grundlagen für IKT-Erhebungen?
Die effektive Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) ist für Unternehmen zu einem wichtigen strategischen Faktor geworden. Durch den Einsatz von IKT lässt sich die Produktivität von Unternehmen steigern und so die Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Informationstechnologien erleichtern den Zugang zu Daten, beschleunigen Geschäftsprozesse und eröffnen den Unternehmen neue, globale Beschaffungs- und Absatzwege.
Die Europäische Kommission hat innerhalb ihrer langfristigen Wachstumsstrategie Europa 2020 die Leitinitiative einer Digitalen Agenda für Europa geschaffen, um die Europäische Union bis zum Jahr 2020 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt mit mehr Arbeitsplätzen und besserem sozialen Zusammenhalt auszubauen. Zur Evaluierung dieser Aktionspläne und zur Durchführung eines gemeinsamen Benchmarkings benötigt die Europäische Kommission das Mitwirken ihrer Mitgliedstaaten, um eine regelmäßige Dokumentation über die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen und privaten Haushalten zu erhalten.
Ausgehend von Pilotstudien in den Jahren 2002 bis 2005 wurde durch den Erlass der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 vom 21. April 2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1006/2009 vom 16. September 2009, festgelegt, dass alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union statistische Ergebnisse für die Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über die Nutzung von IKT durch Unternehmen, Haushalte und Einzelpersonen liefern. Die Erhebung erfolgt jährlich seit 2006 und ist zunächst bis zum Jahr 2019 vorgesehen. Da die EG-Verordnung den nach dem Bundesstatistikgesetz geforderten Regelungsinhalt nicht vollständig abbildet, wurde mit dem Gesetz über die Statistik zur Informationsgesellschaft (InfoGesStatG) vom 22. Dezember 2005 eine nationale Rechtsgrundlage geschaffen, auf deren Basis die Erhebungen „IKT in Unternehmen“ und „IKT in privaten Haushalten“ als reguläre Erhebungen in Zusammenarbeit mit den Statistischen Ämtern der Länder und mit Unterstützung des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) durchgeführt werden.
Was ist der Inhalt und wie hoch ist der Stichprobenumfang der IKT-Erhebungen?
Die Erhebung zur Nutzung von IKT in Unternehmen liefert einen Überblick über die Ausstattung von deutschen Unternehmen mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien. Neben Informationen über die Verbreitung von Computern und der Nutzung des Internets, bilden die verschiedenen Nutzungsaspekte von Informations- und Kommunikationstechnologien, wie etwa E‑Commerce, mobile Internetverbindung, Social Media, Cloud Computing oder Rechnungsstellung einen zentralen Bestandteil der Studie.
Die IKT-Erhebung in Unternehmen wird auf Basis einer geschichteten Zufallsstichprobe als schriftliche Befragung bei maximal 20 000 Unternehmen und Einrichtungen zur Ausübung freiberuflicher Tätigkeit durchgeführt. Die Teilnahme ist für die befragten Unternehmen freiwillig.
In welchen Wirtschaftsbereichen erfolgt die Befragung der Unternehmen?
Die Erhebung bei Unternehmen bildet folgende Wirtschaftsbereiche der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ab:
Abschnitt C: | Verarbeitendes Gewerbe |
Abschnitt D: | Energieversorgung |
Abschnitt E: | Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen |
Abschnitt F: | Baugewerbe |
Abschnitt G: | Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen |
Abschnitt H: | Verkehr und Lagerei |
Abschnitt I: | Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie |
Abschnitt J: | Information und Kommunikation |
Abschnitt L: | Grundstücks- und Wohnungswesen |
Abschnitt M: | Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen |
Abschnitt N: | Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen |
Gruppe 95.1: | Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten |