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Unternehmenskennzahlen zu zusammengefassten Wirtschaftsabschnitten 2022

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Publikationen

Einführung des EU-Unternehmensbegriffs

Die adäquate Definition und Abgrenzung der statistischen Einheiten ist wesentlich für jede Statistik. In den amtlichen Strukturstatistiken im Produzierenden Gewerbe, Handel und im Dienstleistungsbereich ist das "Unternehmen" derzeit die zentrale Darstellungseinheit. Die deutsche amtliche Statistik definiert aktuell ein Unternehmen als kleinste rechtliche Einheit. Allerdings erfordern nicht zuletzt europäische Datenanforderungen, einen erweiterten Unternehmensbegriff anzuwenden.

Der Beitrag beschreibt das Vorgehen, wie die deutsche amtliche Statistik den EU-Unternehmensbegriff in der Unternehmensstrukturstatistik einführen will.

Auszug aus der Publikation "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 1/2018

Autoren: Rainer Opfermann, Martin Beck

Imputation und Konsolidierung: Neue Aufgaben für die Unternehmensstatistik

Die Europäische Union (EU) definiert in ihrer Einheitenverordnung einen Unternehmensbegriff, der weiter gefasst ist als der bislang von der deutschen amtlichen Statistik verwendete. Mit Berichtsjahr 2018 wird diese EU­-Unternehmensdefinition in den Unternehmensstrukturstatistiken in Deutschland eingeführt. Daraus folgt eine der größten Änderungen in der Unternehmensstatistik der letzten Jahrzehnte. Der Beitrag beschreibt, welche methodischen Neuerungen damit verbunden sind. Insbesondere widmet er sich zwei neuen Arbeitsschritten: der Imputation von Merkmalswerten für rechtliche Einheiten und der Konsolidierung von Merkmalswerten bei statistischen Unternehmen.

Auszug aus der Publikation "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 6/2018

Autoren: Luisa Baumgärtner, Christopher Gräb, Philipp Leppert, Dr. René Söllner, Lydia Spies, Dr. Stefan Veith, Dr. Daniel Vorgrimler

Einführung des EU-Unternehmensbegriffs: Konzept und Umsetzung

Dieser Beitrag beschreibt das Vorgehen der amtlichen Statistik in Deutschland bei der Einführung des EU-Unternehmensbegriffs in der Unternehmensstrukturstatistik. Zunächst werden der Anlass und das Umsetzungskonzept dargestellt. Darauf aufbauend wird die konkrete Umsetzung beschrieben, insbesondere das Profiling sowie die neuen, zentral durchzuführenden Arbeitsschritte Imputation und Konsolidierung.

Auszug aus der Publikation "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 3/2020

Autoren: Martin Beck, Luisa Baumgärtner, Katja-Verena Bürk, Matthias Redecker

Unternehmensstrukturstatistiken und Statistik für kleine und mittlere Unternehmen nach dem EU-Unternehmensbegriff

Ergebnisse für 2018

Mit dem Berichtsjahr 2018 ist in den Unternehmensstrukturstatistiken der EU-Unternehmensbegriff neu eingeführt worden. Aufbereitung, Veröffentlichung und Darstellung der Unternehmensstrukturstatistiken haben sich dadurch verändert. Der Beitrag beschreibt die Ergebnisse auf der Grundlage der neuen Unternehmensdefinition und vergleicht sie mit den Ergebnissen auf der Grundlage der bisherigen Unternehmensdefinition (rechtliche Einheiten). Darüber hinaus werden Ergebnisse für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) präsentiert. Die Umstellung der Unternehmensdefinition führt zu Qualitätsverbesserungen der KMU-Statistik, weil unechte KMU nun zu großen Unternehmen zusammengefasst werden. Abschließend werden Auswirkungen des Wechsels der Unternehmensdefinition auf Produktivitätskennzahlen aufgezeigt.

Auszug aus der Publikation "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 6/2020

Autoren: Dr. Sandra Jung, Dr. Wolfhard Kaus

Häufig gestellte Fragen

Was hat es mit der neuen Bezeichnung der Einheiten ab dem Berichtsjahr 2018 auf sich?

Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 entsprach in der amtlichen Statistik das Unternehmen der kleinsten Rechtlichen Einheit, die aus handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Seit dem Berichtsjahr 2018 setzt die amtliche Statistik die EU-Einheitenverordnung um (siehe WISTA-Aufsatz Einführung des EU-Unternehmensbegriffs). Diese definiert das Unternehmen als "kleinste Kombination Rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt". Somit kann ein Unternehmen nach der neuen Definition auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen.

Welche Vorteile hat die neue Darstellungseinheit Unternehmen nach EU-Definition für die Analyse der Wirtschaft?

Die Darstellung von Ergebnissen für die Einheit Unternehmen nach EU-Definition seit dem Berichtsjahr 2018 bringt Vorteile für die Analyse der Wirtschaft. So führt beispielsweise bei einer Betrachtung auf Ebene der Rechtlichen Einheit die Ausgliederung der Beschäftigten aus einer Rechtlichen Einheit im Produzierenden Gewerbe in eine andere eigenständige Rechtliche Einheit dazu, dass die Statistik für die ursprüngliche Rechtliche Einheit eine Produktion ohne Beschäftigte nachweist. Ergebnisse für Unternehmen nach EU-Definition sind besser geeignet, ökonomische Größen, wie Arbeitsproduktivität oder Vorleistungsquoten, realistisch darzustellen. Zahlungsströme innerhalb von Unternehmen können konsolidiert und Doppelzählungen vermieden werden. Auch Auswertungen zur Unternehmenskonzentration, die beispielsweise für Wettbewerbsanalysen relevant sind, werden auf eine bessere Grundlage gestellt.

Welche Unterschiede bestehen zwischen der Bereichsübergreifenden Unternehmensstatistik und dem Unternehmensregister?

Die Bereichsübergreifende Unternehmensstatistik wertet ausschließlich Unternehmen in den Wirtschaftszweigen B-N und P-R sowie in den Abteilungen S95 und S96 aus, die Marktproduzenten sind. Das statistische Unternehmensregister stellt Daten zu Niederlassungen, Rechtlichen Einheiten und Unternehmen dar. Für Unternehmen weist es in den Abschnitten B-N ausschließlich Marktproduzenten nach, in den Abschnitten P-S auch Nicht-Marktproduzenten. Zudem basiert die Bereichsübergreifende Unternehmensstatistik auf hochgerechneten Stichprobenerhebungen und unterscheidet sich daher methodisch von den Auswertungen aus dem Unternehmensregister, bei denen alle auswertungsrelevanten Einheiten eines Berichtsjahres einfließen. Auch können die Daten einen etwas unterschiedlichen Zeitstand haben.

Weiterhin ist zu beachten, dass die Statistiken unterschiedliche Datenquellen nutzen. Die Angaben der Bereichsübergreifenden Unternehmensstatistik beruhen überwiegend auf Informationen von Auskunftsgebenden in Erhebungen, die Angaben des Unternehmensregisters jedoch überwiegend auf administrativen Quellen (insbesondere der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden). Dies hat Auswirkungen auf die Abgrenzung der Merkmale Beschäftigte und Umsatz. Während im Unternehmensregister Angaben zu abhängig Beschäftigten im Jahresdurchschnitt dargestellt werden, ermittelt die Bereichsübergreifende Unternehmensstatistik Angaben zu tätigen Personen (Summe aus abhängig Beschäftigten, tätigen Inhaberinnen und Inhabern sowie mithelfenden Familienangehörigen) zum Stichtag 30.09. Der Umsatz im Unternehmensregister enthält im Wesentlichen steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen nach UStG (seit dem Berichtsjahr 2022 werden auch nicht steuerbare Umsätze im Unternehmensregister ausgewertet) sowie aus Erhebungen und Jahresabschlüssen. Demgegenüber melden die Auskunftsgebenden bei der Bereichsübergreifenden Unternehmensstatistik in der Regel den Umsatz gemäß der Gewinn- und Verlustrechnung.

Methoden

Die Dokumentation der Methoden ist uns wichtig

Damit können Sie unsere Daten sachgerecht interpretieren und ihre Aussagekraft besser einschätzen.

Methoden zur Statistik

Qualitätsberichte

Qualitätsbericht - Bereichsübergreifende Unternehmensstatistik

Erstmals ab dem Berichtsjahr 2018 werden bei den Unternehmensstrukturstatistiken Ergebnisse für Unternehmen entsprechend der EU-Unternehmensdefinition nachgewiesen, wie sie die EU-Einheitenverordnung vorgibt. Diese Unternehmen stellen die Darstellungseinheiten für die Bereichsübergreifende Unternehmensstatistik dar. Nach der EU-Unternehmensdefinition entspricht ein Unternehmen der kleinsten Kombination Rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere in Bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus. Ein Unternehmen kann einer einzigen Rechtlichen Einheit entsprechen ("einfaches Unternehmen") oder aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen ("komplexes Unternehmen").