Unternehmen Umsetzung des EU-Unternehmens­begriffs in den Struktur­statistiken ab Berichtsjahr 2018

Die EU-Einheiten­verordnung definiert das Unternehmen als "kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienst­leistungen bildet und über eine gewisse Entscheidungs­freiheit verfügt". Somit kann ein Unternehmen auch aus mehreren Rechtlichen Einheiten bestehen, also den kleinsten rechtlich selbst­ständigen Einheiten, die aus handels- beziehungs­weise steuer­rechtlichen Gründen Bücher führen.

Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 wurde in der amtlichen Statistik die Rechtliche Einheit mit dem Unternehmen gleich­gesetzt und beide Begriffe wurden synonym verwendet. Mit der Anwendung der EU-Unternehmens­definition werden diese Begriffe künftig klar voneinander unter­schieden und das Unternehmen wurde gemäß der EU-Definition die zentrale Darstellungs­einheit der strukturellen Unternehmens­statistiken. Für eine Übergangs­zeit werden die Angaben zu Rechtlichen Einheiten weiterhin veröffentlicht. Darüber hinaus wird das Daten­angebot zu Unternehmen entsprechend der EU-Definition ausgebaut.

Die Darstellung von Ergebnissen für Unternehmen in der Definition nach EU-Recht ab dem Berichtsjahr 2018 bringt Vorteile für die Analyse der Wirtschaft. So führt beispielsweise bei einer Betrachtung auf Ebene der Rechtlichen Einheit die Ausgliederung der Beschäftigten aus einer rechtlichen Einheit im Produzierenden Gewerbe in eine andere eigen­ständige rechtliche Einheit dazu, dass die Statistik für die ursprüngliche rechtliche Einheit eine Produktion ohne Beschäftigte nachweist. Ergebnisse für Unternehmen nach EU-Definition sind besser geeignet, ökonomische Größen wie zum Beispiel Arbeits­produktivität oder Vorleistungs­quoten realistisch darzustellen. Auch Analysen zur Unternehmens­konzentration werden auf eine bessere Grundlage gestellt.

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