Bevölkerungsstand Ehelösungen (Scheidungen)

Hierzu zählt die Lösung der Ehe durch gerichtliches Urteil, also durch Ehe­scheidung oder Aufhebung der Ehe bzw. bis 30.6.1998 auch Nichtigkeit der Ehe. Des Weiteren zählt dazu die Beendigung der Ehe durch Tod der Ehe­partnerin bzw. des Ehe­partners.