Bevölkerungsstand Hinweise zur Interpretation der Ergebnisse ab Berichtsjahr 2016

Die Ergebnisse der Wanderungs­statistik und als Folge die Entwicklung des Bevölkerungs­standes ab Berichtsjahr 2016 sind aufgrund methodischer Änderungen, technischer Weiter­entwicklungen der Daten­lieferungen aus dem Meldewesen an die Statistik sowie der Umstellung auf ein neues statistisches Aufbereitungs­verfahren nur bedingt mit den Vorjahres­werten vergleichbar.

Einschränkungen in der Genauigkeit der Ergebnisse 2016 und der unter­jährigen Ergebnisse 2017 können zum einen aus Problemen bei der melde­rechtlichen Erfassung von Schutz­suchenden resultieren, zum anderen aus Folge­problemen der technischen Umstellungen der Daten­lieferungen aus dem Meldewesen und aus in der statistischen Aufbereitung festgestellten Unstimmigkeiten. Diese Probleme sind in den Jahresend­ergebnissen 2017 weitgehend bereinigt.

Methodische Änderungen und Auswirkung auf die Vergleichbarkeit:

  • Bis 2015 wurden in der Wanderungs­statistik die von den Melde­behörden bis Monatsende erfassten Zu- und Fortzüge in den Ergebnissen berücksichtigt. Aufgrund der Umstellung der Wanderungs­statistik auf ein neues Liefer- und Aufbereitungs­verfahren ab Januar 2016 wurden alle im Zeitraum Januar 2016 bis Mai 2017 an die Statistik gemeldeten Zu- und Fortzüge mit einem Zu- beziehungsweise Fortzugs­datum im Jahr 2015 oder 2016 in einer Übergangszeit in dem Berichts­monat entsprechend ihrem Ereignisdatum (entspricht Datum des Zuzugs, Wegzugs, oder Wohnungs­statuswechsels) verarbeitet. Ab Juni 2017 werden die Wanderungsfälle in dem Monat der Meldung durch die Melde­behörde verarbeitet, in dem das Ereignisdatum liegt, ansonsten in dem Vormonat. Das veränderte Vorgehen in 2016 und bis Mai 2017 führt zu einem Vorzieheffekt, bei dem ein Teil der Wanderungsfälle früher als sonst üblich berücksichtigt wurde. So wurde beispielsweise eine Fortzugs­meldung ins Ausland mit einem Ereignis­datum im März 2016, welche im Februar 2017 an die Statistik gemeldet wurde, noch im Berichts­monat März 2016 berücksichtigt, anstatt nach der aktuellen Verarbeitungslogik erst im Januar 2017.

    In den Ergebnissen der Wanderungs­statistik werden ab 2016 nur Zu- und Fortzüge mit Zu- bzw. Fortzugs­datum im Berichtsjahr oder im Vorjahr verarbeitet. Bisher wurden auch weiter zurückliegende Zu- und Fortzüge berücksichtigt, sofern sie nach dem Stichtag des Zensus 2011 stattgefunden hatten. Diese zurück­liegenden Zu- und Fortzüge sind lediglich für die Ermittlung der Bevölkerungs­zahlen relevant und nicht für die Ermittlung des Wanderungs­volumens des jeweiligen Jahres, weshalb sie ab 2016 nur noch in die Bevölkerungs­fortschreibung einfließen. Dadurch fallen die Wanderungs­zahlen im Vergleich zu früheren Jahren geringfügig niedriger aus.

  • Ab 2016 werden Zu- und Fortzüge von Deutschen von bzw. nach "unbekannt/ohne Angabe" in der Wanderungs­statistik unter der Außenwanderung verbucht, die zuvor weitgehend unberücksichtigt blieben. Für die Ermittlung der Bevölkerungs­zahlen werden nun Personen, die zuvor "nach unbekannt" abgemeldet waren und sich wieder anmelden, nur dann als Zuzug "von unbekannt" verarbeitet, wenn die vorherige Abmeldung "nach unbekannt" in der Statistik berücksichtigt wurde (d.h. ab 2016 stattfand). Da im Gegenzug alle Abmeldungen von Deutschen "nach unbekannt" ohne Einschränkung berücksichtigt wurden, wird eine zu niedrige Zahl von Anmeldungen "von unbekannt" im Verhältnis zur Zahl der Abmeldungen "nach unbekannt" und somit eine erhöhte Netto­abwanderung von deutschen Personen nachgewiesen. Dieser methodisch unvermeidbare Effekt betrifft insbesondere die Ergebnisse 2016 und mit abnehmender Tendenz die Ergebnisse der Folgejahre. Die Ergebnisse zur Außen­wanderung von Deutschen nach Herkunfts-/Zielländern sind von dieser methodischen Änderung nicht betroffen.

Sonstige Einschränkungen in der Genauigkeit der Ergebnisse:

  • In Zusammenhang mit der melde­rechtlichen Erfassung von Schutz­suchenden wurden Unstimmigkeiten festgestellt. Hinter den Unstimmigkeiten werden latente Probleme bei der Durchführung des Rückmelde­verfahrens im Meldewesen sowie in der Daten­übermittlung der Melde­behörden an die Statistik vermutet. Da die Möglichkeiten einer Bereinigung dieser Unstimmigkeiten von Seiten der Statistik unter andern aufgrund der rechtlichen Rahmen­bedingungen begrenzt sind, ist die Genauigkeit der Erfassung der Schutz­suchenden in den Bewegungs- und Bestandsdaten 2016 und 2017 eingeschränkt.
  • Die Ergebnisse 2016 enthalten Nach­erfassungen der Zuwanderung von bereits 2015 nach Deutschland eingereisten Schutz­suchenden, die melde­rechtlich erst 2016 erfasst wurden. Die Zahl der Nacherfassungen wird bundesweit auf circa 90 000 Zuzüge geschätzt. Diese Schätzung basiert auf Auswertungen der Staatsangehörigkeiten mit einem hohen Anteil von Schutz­suchenden (Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Pakistan, Eritrea, Somalia, Nigeria, zudem ungeklärte Staatsangehörigkeit). Bereinigungen der Melderegister für bisher in Erstaufnahme­einrichtungen gemeldete, jedoch zwischenzeitlich in andere Kommunen fortgezogene Schutz­suchende sind in den Ergebnissen 2016 berücksichtigt, sofern die Bereinigungen bis Mai 2017 erfolgt sind.
  • Im Zusammenhang mit den technischen Umstellungen der Daten­lieferungen aus dem Meldewesen und des statistischen Aufbereitungs­verfahrens wurde eine Reihe von Folge­problemen identifiziert. Diese Folgeprobleme führen über die oben genannten Methoden­effekte hinaus unter anderem dazu, dass die im Außenwanderungs­saldo nachgewiesene Zahl der Fortzüge "nach unbekannt" überschätzt und die Zahl der Zuzüge "von unbekannt" ab 2016 unterschätzt wurden. Daraus resultiert wiederum eine Unter­schätzung der Einwohnerzahl Deutschlands. Die quantitative Auswirkungen auf die Jahresergebnisse 2016 wird wie folgt abgeschätzt: Unterschätzung der Zuzüge aus Unbekannt um 9 000 bis 10 000 Fälle, Über­schätzung der Fortzüge nach Unbekannt um 6 000 bis 7 000 Fälle und Unterschätzung des Wanderungs­saldos beziehungsweise der Bevölkerungszahl für Deutschland um circa 16 000 Personen. Eine rückwirkende Korrektur der ab 2016 bereits veröffentlichten Ergebnisse der Wanderungs­statistik und der Bevölkerungs-fortschreibung ist nicht möglich. Die statistische Bereinigung der festgestellten Unstimmigkeiten erfolgt weitgehend in den Ergebnissen der Wanderungs­statistik und der Bevölkerungs­fortschreibung bis zum Abschluss des Berichtsjahres 2017. Dabei werden Berichtigungen von in den Monaten 2017 erfassten Wanderungs­fällen im Jahresergebnis 2017 der Wanderungs­statistik und in den Fortschreibungs­ergebnissen Dezember 2017 berücksichtigt, während Berichtigungen von Wanderungs­fällen vor 2017 lediglich in die Bevölkerungs­fortschreibung als Korrektur einfließen.