Die Statistik der gerichtlichen Ehelösungen – auch als Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen bezeichnet – unterscheidet zwischen Ehescheidungen und Aufhebungen von Ehen. Die Aufhebungen spielen dabei zahlenmäßig nur eine sehr kleine Rolle.
Die gerichtlichen Ehelösungen werden als Vollerhebung bei den Familiengerichten erfasst. Nachgewiesen werden unter anderem das Alter der Geschiedenen, die Ehedauer bis zur Scheidung, die Zahl der von der Scheidung der Ehe betroffenen minderjährigen Kinder sowie die rechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, nach denen die Scheidung erfolgte.
Entwicklung der Scheidungszahlen
Die langfristige Entwicklung der Scheidungszahlen zeigt einen deutlichen Einschnitt in den Jahren 1977 bis 1979. Dies geht auf die Änderung des Scheidungsrechts zum 1. Juli 1977 im früheren Bundesgebiet zurück. Damals wurde das bis dahin geltende Schuldprinzip durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt und darüber hinaus wurden umfangreiche Neuregelungen für den Vermögens- und den Versorgungsausgleich der ehemaligen Partner eingeführt. Ein weiterer Einschnitt zeigt sich 1990 und in den folgenden Jahren: Ursache hierfür war unter anderem die Einführung des bundesdeutschen Scheidungsrechts in den damals neuen Ländern aufgrund der deutschen Einheit.
Bis zum 30. Juni 1998 konnte eine Ehe durch richterlichen Beschluss auch für nichtig erklärt und damit aufgelöst werden. Dies betraf aber nur sehr wenige Fälle.
Ehelösungen
Als Ehelösungen gelten sowohl die durch richterliche Entscheidung aufgelösten Ehen als auch die durch den Tod eines Partners beendeten Ehen. Angaben zu den gestorbenen Männern und Frauen, die verheiratet waren, stehen aus der Statistik der Sterbefälle zur Verfügung.