Eheschließungen, Ehescheidungen und Lebenspartnerschaften Ehescheidungen

Die Statistik der gerichtlichen Ehe­lösungen – auch als Statistik der rechts­kräftigen Beschlüsse in Ehe­auflösungs­sachen bezeichnet – unter­scheidet zwischen Ehe­scheidungen und Auf­hebungen von Ehen. Die Auf­hebungen spielen dabei zahlen­mäßig nur eine sehr kleine Rolle.

Die gerichtlichen Ehe­lösungen werden als Voll­erhebung bei den Familien­gerichten erfasst. Nach­gewiesen werden unter anderem das Alter der Geschiedenen, die Ehe­dauer bis zur Scheidung, die Zahl der von der Scheidung der Ehe betroffenen minder­jährigen Kinder sowie die rechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, nach denen die Scheidung erfolgte.

Entwicklung der Scheidungs­zahlen

Die lang­fristige Entwicklung der Scheidungs­zahlen zeigt einen deutlichen Einschnitt in den Jahren 1977 bis 1979. Dies geht auf die Änderung des Scheidungs­rechts zum 1. Juli 1977 im früheren Bundes­gebiet zurück. Damals wurde das bis dahin geltende Schuld­prinzip durch das Zerrüttungs­prinzip ersetzt und darüber hinaus wurden umfang­reiche Neu­regelungen für den Vermögens- und den Versorgungs­ausgleich der ehemaligen Partner eingeführt. Ein weiterer Einschnitt zeigt sich 1990 und in den folgenden Jahren: Ursache hierfür war unter anderem die Einführung des bundes­deutschen Scheidungs­rechts in den damals neuen Ländern aufgrund der deutschen Einheit.

Bis zum 30. Juni 1998 konnte eine Ehe durch richterlichen Beschluss auch für nichtig erklärt und damit aufgelöst werden. Dies betraf aber nur sehr wenige Fälle.

Ehelösungen

Als Ehe­lösungen gelten sowohl die durch richterliche Entscheidung aufgelösten Ehen als auch die durch den Tod eines Partners beendeten Ehen. Angaben zu den gestorbenen Männern und Frauen, die verheiratet waren, stehen aus der Statistik der Sterbefälle zur Verfügung.