Eheschließungen, Ehescheidungen und Lebenspartnerschaften Die Statistik der Eheschließungen

Die Statistik der Ehe­schließungen liefert die demografischen Basis­informationen zum Heirats­verhalten. Ihre Grund­lage sind die Ehe­schließungen, die von einem deutschen Standes­beamten beurkundet werden.

Bei der Statistik der Ehe­schließung handelt sich um eine Voll­erhebung. Der Standes­beamte, vor dem die Ehe geschlossen wird und der den Personen­stands­fall beurkundet, teilt die Angaben zur Ehe­schließung dem Statistischen Amt des Landes mit, in dem das Standes­amt liegt. Das Statistische Bundesamt stellt aus den Länder­ergebnissen die Bundes­ergebnisse zusammen, prüft sie und wertet sie aus.

Qualität der Ergebnisse

Die Ergebnisse der Ehe­schließungs­statistik besitzen eine hohe Qualität. Das Erhebungs­verfahren erlaubt eine Voll­ständig­keits­kontrolle der Lieferungen der Standes­ämter. Die über­mittelten statistischen Angaben durch­laufen in den statistischen Landes­ämtern eine Plausibilitäts­kontrolle, eventuelle Unstimmig­keiten werden durch Rück­fragen geklärt. Damit ist eine hohe Zuverlässig­keit gegeben.

Die Ehe­schließungs­statistik weist unter anderem das Alter, den vorherigen Familien­stand und die Staats­angehörigkeit des Mannes und der Frau sowie die Zahl der gemeinsamen Kinder nach, die das Paar schon vor der Heirat hatte.