Die Statistik der Eheschließungen liefert die demografischen Basisinformationen zum Heiratsverhalten. Ihre Grundlage sind die Eheschließungen, die von einem deutschen Standesbeamten beurkundet werden.
Bei der Statistik der Eheschließung handelt sich um eine Vollerhebung. Der Standesbeamte, vor dem die Ehe geschlossen wird und der den Personenstandsfall beurkundet, teilt die Angaben zur Eheschließung dem Statistischen Amt des Landes mit, in dem das Standesamt liegt. Das Statistische Bundesamt stellt aus den Länderergebnissen die Bundesergebnisse zusammen, prüft sie und wertet sie aus.
Qualität der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Eheschließungsstatistik besitzen eine hohe Qualität. Das Erhebungsverfahren erlaubt eine Vollständigkeitskontrolle der Lieferungen der Standesämter. Die übermittelten statistischen Angaben durchlaufen in den statistischen Landesämtern eine Plausibilitätskontrolle, eventuelle Unstimmigkeiten werden durch Rückfragen geklärt. Damit ist eine hohe Zuverlässigkeit gegeben.
Die Eheschließungsstatistik weist unter anderem das Alter, den vorherigen Familienstand und die Staatsangehörigkeit des Mannes und der Frau sowie die Zahl der gemeinsamen Kinder nach, die das Paar schon vor der Heirat hatte.