Geburten Lebendgeborene

Zu den Lebend­geborenen zählen Kinder, bei denen nach der Trennung vom Mutter­leib entweder das Herz geschlagen oder die Nabel­schnur pulsiert oder die natürliche Lungen­atmung eingesetzt hat. Die übrigen Kinder gelten als Tot­geborene oder Fehl­geburten.