Geburten Daten zur Änderung des Geschlechtseintrags für das Jahr 2024

Ausgangslage

Für das Jahr 2024 liegen erstmalig Daten über Änderungen des Geschlechtseintrags im Geburtenregister vor. Diese Daten geben einen Einblick in die Entwicklung der Zahl der Änderungen des Geschlechtseintrags im Kontext des Inkrafttretens des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag zum 1. November 2024.

Hintergrund

Seit Dezember 2018 sind in den deutschen Standesämtern als Angaben zum Merkmal "Geschlecht" vier Ausprägungen vorgesehen: männlich, weiblich, ohne Angabe und divers. "Ohne Angabe" und "divers" sind dann als Eintragungen erlaubt, wenn weder eine Zuordnung zum männlichen noch zum weiblichen Geschlecht möglich ist.

Mit dem Inkrafttreten des "Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)" ist es zudem seit dem 1. November 2024 für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen einfacher geworden, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Die Änderung muss drei Monate im Voraus angemeldet werden und erfolgt durch eine persönliche Erklärung gegenüber dem Standesamt.

Geschlechtseintragsänderungen im Jahr 2024

Insgesamt wurden deutschlandweit im Jahr 2024 Informationen zu 10 589 Änderungen des Geschlechtseintrags im Geburtenregister von den Standesämtern an die statistischen Landesämter übermittelt. Von Januar bis Oktober 2024 galt noch das Transsexuellengesetz und es wurden 596 Fälle gemeldet. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) stieg die Zahl der Geschlechtseintragsänderungen im November 2024 auf 7 057 Fälle an und sank im Dezember auf knapp unter 3 000.

Aufgrund der geringen Fallzahlen bei selten auftretenden Vorher-Nachher-Kombinationen werden nicht alle Kombinationen separat ausgewiesen. 33 % der vorliegenden Erklärungen in 2024 betreffen Änderungen des Eintrags von männlich zu weiblich und 45 % von weiblich zu männlich, was mehr als drei Viertel aller Änderungen umfasst.

Tabelle: 1

Geschlechtseintragsänderungen Deutschland insgesamt 2024 (endgültige Ergebnisse)
MonatMännlich zu weiblichWeiblich zu männlichMännlich
zu divers oder zu ohne Angabe
Weiblich
zu divers oder zu ohne Angabe
SonstigeInsgesamt
Sonstige =Geschlechtseintragsänderungen von divers und ohne Angabe zu männlich, weiblich, divers oder ohne Angabe.
Januar bis Oktober27028914176596
November2 3553 1664591 066117 057
Dezember8421 32321854762 936
Insgesamt3 4674 7786911 6302310 589

 

Tabelle: 2

Geschlechtseintragsänderungen nach Bundesländern 2024 (endgültige Ergebnisse)
Bundesländer/WohnortMännlich zu weiblichWeiblich zu männlichSonstigeInsgesamt
Sonstige =Alle Vorher-Nachher-Kombinationen außer männlich zu weiblich und weiblich zu männlich.
Baden-Württemberg353421209983
Bayern5657273401 632
Berlin232254261747
Brandenburg8515955299
Bremen505134135
Hamburg10010766273
Hessen276399194869
Mecklenburg-Vorpommern6911147227
Niedersachsen3995312361 166
Nordrhein-Westfalen6458584131 916
Rheinland-Pfalz16223992493
Saarland304826104
Sachsen221404196821
Sachsen-Anhalt10214251295
Schleswig-Holstein11219583390
Thüringen6613241239
Deutschland3 4674 7782 34410 589

Hinweise zu den Geschlechtseintragsänderungen

Daten zu Geschlechtseintragsänderungen im Geburtenregister können in der Bevölkerungsstatistik zum ersten Mal für das Kalenderjahr 2024 ausgewiesen werden. Laut der Ende 2023 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelung in § 5 Absatz 3 Bevölkerungsstatistikgesetz dienen diese Daten vor allem dazu, Veränderungen in der Zusammensetzung der Bevölkerung nach den vier Geschlechtsausprägungen abzubilden. Entsprechend werden nur wenige Merkmale von den Standesämtern an die statistischen Landesämter übermittelt, die für statistische Auswertungen zur Verfügung stehen. Diese Merkmale sind das Bundesland des Wohnorts, der Geschlechtseintrag vor und nach der Änderung sowie der Tag der Änderung und das Standesamt, das die Änderung eingetragen hat. Informationen etwa zum Alter oder über die Staatsangehörigkeit der eine Erklärung abgebenden Personen liegen dem Statistischen Bundesamt und den statistischen Landesämtern nicht vor.

Die hier veröffentlichen Daten zu Änderungen des Geschlechtseintrags umfassen nur Erklärungen von Personen, für die ein Eintrag im Geburtenregister vorliegt. Personen ohne Eintrag in einem deutschen Geburtenregister können eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrags beim Standesamt abgeben, es wird jedoch keine Mitteilung darüber an die Bevölkerungsstatistik gesendet. Das bedeutet, dass momentan die Zahl der insgesamt abgegebenen Erklärungen in den vorliegenden Zahlen unterschätzt wird.

Die Daten zu Geschlechtseintragsänderungen werden jährlich ausgewertet und zur Verfügung gestellt. Aufgrund des Inkrafttretens des SBGG am 1. November 2024 werden Angaben für die Monate November und Dezember 2024 gesondert ausgewiesen. Häufig gestellte Fragen zum Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) behandelt diese Webseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Weitere Daten zur Bevölkerung nach vier Geschlechtsausprägungen

In der Statistik der Geburten und Sterbefälle wird das Geschlecht nach vier möglichen Ausprägungen ausgewiesen. Die Eintragung "divers" oder "ohne Angabe" fand sich 2024 bei jeweils weniger als 10 Lebendgeborenen oder Gestorbenen in der Geburts- beziehungsweise Sterbeurkunde. Angaben zur Bevölkerung in Deutschland nach den vier Geschlechtsausprägungen männlich, weiblich, divers und ohne Angabe liegen erstmalig mit dem Zensus 2022 in der Statistik vor. Zum Stichtag 15. Mai 2022 gab es demnach 40 672 866 männliche, 42 044 446 weibliche sowie 969 diverse Personen in Deutschland. Bei 1 259 Personen lag der Eintrag "ohne Angabe" vor.

Die Bestandsdaten des Zensus 2022 und die übermittelten Daten zu den Änderungen des Geschlechtseintrags ermöglichen es grundsätzlich, Bevölkerungszahlen nach den vier Geschlechtsausprägungen im Rahmen einer gesonderten Fortschreibung zu ermitteln. In Planung ist eine Eckzahlentabelle mit allen vier Geschlechtsausprägungen ohne weitere Merkmalsdifferenzierungen, beginnend mit dem Berichtsjahr 2022. Die Veröffentlichung erster Ergebnisse ist Ende 2025 vorgesehen.

Für Auswertungen untergliedert nach Merkmalen werden die Geschlechtsausprägungen "divers" und "ohne Angabe" - wie in den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis Zensus 2011 - weiterhin über ein definiertes Umschlüsselungsverfahren auf die Geschlechtsausprägungen "männlich" und "weiblich" verteilt. Weitere Ausführungen zur Darstellung des Merkmals Geschlecht in der amtlichen Statistik finden Sie im Statistikportal.