Unter einer gemischtgeschlechtlichen (bis Mikrozensus 2016 nichtehelichen) oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft wird im Mikrozensus eine Partnerschaft verstanden, bei welcher die Partner unverheiratet sind.
Bis einschließlich zum Mikrozensus 2005 war es unerheblich, ob die Partnerschaft als eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem im Jahr 2001 eingeführten Lebenspartnerschaftsgesetz (LpartG) registriert wurde. Ab dem Jahr 2006 werden im Mikrozensus auch eingetragene Lebenspartnerschaften erfragt.