Haushalte und Familien Lebensgemeinschaft

Unter einer gemischtgeschlechtlichen (bis Mikrozensus 2016 nichtehelichen) oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft wird im Mikrozensus eine Partnerschaft verstanden, bei welcher die Partner unverheiratet sind.

Bis einschließlich zum Mikro­zensus 2005 war es unerheblich, ob die Partner­schaft als eingetragene Lebens­partnerschaft nach dem im Jahr 2001 eingeführten Lebens­partner­schafts­gesetz (LpartG) registriert wurde. Ab dem Jahr 2006 werden im Mikro­zensus auch eingetragene Lebens­partnerschaften erfragt.