Der Mikrozensus stellt Daten zur Struktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung bereit. Mit Informationen zu Familie und Lebenspartnerschaft, Haushalt, Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit, Beruf, Ausbildung und Migration hat sich der Mikrozensus zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Genutzt werden die Statistiken von Verantwortlichen aus Parlamenten und Verwaltung, von der Wissenschaft, den Medien wie auch der breiten Öffentlichkeit.
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Informationen einheitlich zu erheben. Dadurch sind Ergebnisse international vergleichbar. Das Frageprogramm des Mikrozensus enthält deshalb auch Fragen EU-weit durchgeführter Befragungen
- zur Arbeitsmarktbeteiligung,
- zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie
- zur Internetnutzung.
Die Aufnahme dieser Fragen in den Mikrozensus reduziert Aufwand und Kosten, die mit zusätzlichen, parallel durchgeführten Befragungen verbunden wären. Insgesamt werden so auch weniger Personen befragt, weshalb das Verfahren zur Entlastung der Bevölkerung beiträgt. Die Daten der EU-weiten Erhebungen sind Grundlage für gemeinschaftliche EU-Programme zu mehr Beschäftigung, besserer Ausbildung sowie gegen Armut und soziale Ausgrenzung.
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind unter anderem relevant für:
- die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung und der Länder
- das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
- die laufende Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
- den jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung
- die Ermittlung der EU-Indikatoren zur Beschäftigungspolitik und zur nachhaltigen Entwicklung
- die Verteilung der Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der EU
- die monatliche Berichterstattung zur Erwerbslosigkeit in den Mitgliedsstaaten der EU