Haushalte und Familien Was wird beim Mikrozensus erfragt?

Der Mikrozensus ist eine Befragung zu mehreren Themen. Die Befragung besteht aus einem Kernfrageprogramm und weiteren Erhebungsteilen. Hierzu zählen der Erhebungs­teil zur Arbeitsmarkt­beteiligung, der Erhebungsteil zu Einkommen und Lebens­bedingungen sowie der Erhebungsteil zur Internetnutzung.

Die Fragen des Kernprogramms werden allen zufällig ausgewählten Haushalten gestellt. Die Fragen der weiteren Erhebungs­teile werden nur einem Teil aller Haushalte – sogenannte Unterstichproben – gestellt. Die Auswahl dieser Unter­stichproben erfolgt ebenfalls zufällig. Dabei wird sichergestellt, dass kein Haushalt in mehr als eine Unter­stichprobe fällt.

Die Fragen des Kernprogramms beziehen sich auf folgende Themenbereiche:

  • Angaben zum Haushalt (z. B. Haushaltsgröße) und zur Person (z. B.. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand, Staatsangehörigkeit)
  • Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitssuche
  • Kinderbetreuung, Schule, Studium
  • Aus- und Weiterbildung
  • Lebensunterhalt, Nettoeinkommen
  • Altersvorsorge
  • Internetnutzung
  • Wohnsituation

Der Erhebungsteil zur Arbeitsmarktbeteiligung vertieft die Themen Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche und Weiterbildung. Dadurch werden wichtige Informationen z. B. zu Ursachen für Arbeitslosigkeit oder Befristung von Arbeitsverträgen gewonnen. Der Erhebungsteil zu Einkommen und Lebensbedingungen vertieft insbesondere die Themen Einkommen und Wohnsituation. Zudem werden Fragen zu den Themenbereichen materielle Entbehrung, soziale Teilhabe und Gesundheit gestellt. Dadurch liegen wichtige Informationen z. B. zur Einkommensverteilung, Armut und sozialer Ausgrenzung vor. Der Erhebungsteil zur Internetnutzung umfasst beispielsweise Fragen zu Art, Häufigkeit, Zweck sowie möglichen Bedenken bei der Nutzung des Internets. Die Angaben werden EU-weit einheitlich erhoben. Sie ermöglichen es, den Digitalisierungsstand der EU-Mitgliedstaaten zu vergleichen und die Entwicklung über die Zeit darzustellen.

Sie werden sich vielleicht fragen, ob es diese Angaben nicht schon aus anderen Quellen gibt, die verwendet werden können. In vielen anderen EU-Ländern (u. a. Schweden, die Niederlande, Österreich, Italien) werden in erheblichem Umfang Verwaltungsdaten auf der Personenebene herangezogen und in die Befragung eingespielt, so dass Haushalte z. B. Fragen zum Einkommen nicht beantworten müssen. In Deutschland liegt keine derart umfassende Datenbasis und Registerinfrastruktur mit verknüpfbaren, persönlichen Angaben zum Einkommen, Bildungsabschluss, Erwerbsstatus, Krankenversicherungsschutz usw. vor. Der Erhebungsteil zur Internetnutzung umfasst z. B. Fragen zu Art, Häufigkeit, Zweck sowie möglichen Bedenken bei der Nutzung des Internets. Die Angaben werden EU-weit einheitlich erhoben. Sie ermöglichen es, den Digitalisierungsstand der EU-Mitgliedstaaten zu vergleichen und die Entwicklung über die Zeit darzustellen.

Persönliche Angaben wie Name und Informationen zur Anschrift, die sogenannten Hilfsmerkmale, dienen zur Organisation der Befragung in den Statistischen Landesämtern, etwa zur Erstellung von Anschreiben an die Befragten oder zur Klärung von Rückfragen. Die Hilfsmerkmale werden strikt von den restlichen Angaben getrennt gespeichert, vertraulich behandelt und vor unberechtigten Zugriffen sicher geschützt. In Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Altenheime oder Gefängnisse) wird lediglich ein verkürztes Frageprogramm erhoben.