Haushalte und Familien Neuregelungen bei der Veröffentlichungspraxis der Mikrozensus-Ergebnisse ab Berichtsjahr 2020

Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen Ende des Erhebungsjahres und Er­geb­nis­be­reit­stel­lung werden ab dem Erhebungsjahr 2020 zwei Ergebnisarten – Erst- und End­er­geb­nis­se – unterschieden. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten.

Die Endergebnisse basieren im Gegensatz zu den Erst­ergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können ggf. Abweichungen gegenüber den Erstergebnissen entstehen.