Haushalte und Familien Was ändert sich beim Mikrozensus ab 2020?

Als repräsentative Haushaltsbefragung lie­fert der Mikrozensus seit über 60 Jahren Daten zur Be­völ­ke­rungs­struktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Be­völ­ke­rung. Dazu werden jährlich 1 % der Bevölkerung zu Themen wie Familie, Le­bens­part­ner­schaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt. Die bewährte Kon­zep­ti­on des Mi­kro­zen­sus als Mehr­the­men­be­fra­gung wurde zur Erfüllung höherer Anforderungen an die Daten­qualität stetig weiterentwickelt. So sind bereits seit 1968 die EU-weit gestellten Fragen zur Ar­beits­markt­be­tei­li­gung (Arbeitskräfteerhebung, Labour Force Survey, LFS) in den Mi­kro­zen­sus integriert.

Steigende nationale sowie europäische Anforderungen an die Genauigkeit, Aktualität und Vergleichbarkeit der Daten sind mit einer stärkeren Belastung für die Bevölkerung sowie die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder verbunden. Daher werden bestehende Gemein­sam­keiten zwischen den verschiedenen Befragungen genutzt, um die höheren Anforderungen zu erfüllen und zugleich die Mehrbelastungen zu begrenzen. Dies geschieht in einem integrierten Mikrozensus.

Weitere Information finden Sie in nachstehenden Abschnitten:

Der Weg zum integrierten Mikrozensus

Die Basis des neuen, integrierten Mi­kro­zen­sus bildet das Mikrozensusgesetz (MZG) vom Dezember 2016. Um die Belastung der Be­völ­ke­rung trotz steigender An­for­de­run­gen an die Daten zu reduzieren, sieht das MZG einige Änderungen vor. Die bisher separat durch­geführten Befragungen zu Einkommen und Lebensbedingungen und zur Nutzung von Informations- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gi­en werden in den Mikrozensus integriert, um den nationalen und europäischen Anforderungen gerecht zu werden. Es werden zum Beispiel Ergebnisse unterhalb der Bundesländer-Ebene zu den Themen Einkommen und Lebens­bedingungen benötigt. Zugleich soll eine verbesserte unterjährige Be­richt­er­stat­tung für EU-weit vereinheitlichte Daten zur Arbeitsmarktbeteiligung erfolgen. Die hö­he­ren Anforderungen lassen sich nur mit einer Erhöhung des Stichprobenumfangs sowie Wiederholungsbefragungen auch innerhalb eines Kalenderjahres erreichen.

Grundkonzept des integrierten Mikrozensus

Die Leitidee des Mikrozensus ab 2020 besteht darin, die bisher separat durchgeführten Befragungen als eine Erhebung zu denken. Daraus folgt eine amtliche Haushaltsstatistik, in der die Befragung zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Le­bens­be­din­gun­gen sowie zu Informations- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gi­en einzelne Un­ter­stich­pro­ben der 1-prozentigen Mikrozensus-Stichprobe bilden.

Da sich die verschiedenen Befragungen inhaltlich überschneiden, ermöglicht die In­te­gra­ti­on der Erhebungen, die jeweiligen Fragenprogramme zusammenzufassen. Die Mi­kro­zen­sus-Befragung besteht daher künftig aus einem verkürzten Kern­frage­programm und weiteren Erhebungsteilen. Das Kernprogramm und die verschiedenen Erhebungsteile werden nicht modular hintereinander erhoben, sondern das resultierende Fra­ge­pro­gramm verzahnt die Inhalte thematisch.

Die Fragen des Kernprogramms werden allen zufällig ausgewählten Haushalten gestellt. Die Fragen der weiteren Erhebungsteile werden nur einem Teil aller Mikrozensus-Haus­hal­te – den sogenannten Unterstichproben – gestellt. Jeder Haushalt ist höchstens in einer der Unterstichproben zu finden. Aufgrund der gestiegenen Bedeutung von ver­läss­li­chen Daten zur sozialen Teilhabe wird dabei das Grundprinzip der Auskunftspflicht auf wesentliche Teile der neu integrierten Erhebungsinhalte übertragen.

Alle Haushalte werden weiterhin bis zu viermal beim Mikrozensus befragt. Für Haushalte der Unterstichprobe zur Arbeitsmarktbeteiligung findet die Befragung nicht einmal, son­dern zweimal innerhalb eines Kalenderjahres statt (unterjährige Wie­der­ho­lungs­be­fra­gung). Dadurch können künftig saisonale Schwankungen besser als bisher erfasst wer­den. Um die Belastung der Befragten gering zu halten, konzentriert sich die unterjährige Wiederholungsbefragung auf die Merkmale, die für Ver­änderungs­messungen auf dem Arbeitsmarkt maßgebend sind. Ergänzende Strukturmerkmale werden nur bei jeder zweiten Befragung und somit weiterhin nur einmal im Jahr erhoben.

Neue Themenfelder im Mikrozensus

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der EU2020-Strategie verpflichtet, der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung einen besonderen Stellenwert zuzuschreiben. Daher ist die Erkenntnis über Armutsgefährdung von großer Bedeutung. Durch die Einbindung der Befragung zu Einkommen und Lebens­bedingungen in den Mikrozensus wird der Fokus auf Einkommensverteilung, Armut, soziale Ausgrenzung und Lebens­bedingungen (Wohnen, Zugang zu Dienstleistungen, Lebensqualität) gelenkt.

Weitere neue Themen­felder zum Internet­zugang und der Internet­nutzung resultieren aus der Integration der Erhebung zu Informations- und Kommunikations­technologien in den Mikrozensus. Die Schwerpunkte dieses Erhebungs­teils liegen auf Fragen zu Art, Häufig­keit und ausgewählten Zwecken der Internet­nutzung (zum Beispiel E-Commerce, E–Government, Internet­sicherheit, digitale Fähigkeiten oder Internet der Dinge). Zusätzlich werden Informationen darüber erhoben, welche Bedenken und Hindernisse Menschen von der Ausführung bestimmter Internet­aktivitäten abhalten (zum Beispiel Online-Käufe oder Herausgabe persönlicher Informationen über soziale Medien im Internet).

Zudem wurden die Inhalte des nationalen Zusatzprogramms "Wohnen" durch das MZG erweitert. In 2018 wurden erstmals Angaben zur Barrierereduktion erhoben. Zu diesem Zusatzprogramm wird aufgrund seiner Bedeutung für wohnungspolitische Ent­schei­dung­en und des Bedarfs an detaillierten Ergebnissen alle vier Jahre die gesamte 1 %-Stich­probe befragt.

Eine weitere Veränderung ist seit Einführung des neuen MZG die Erfassung des er­wei­ter­ten Migrationshintergrundes, das heißt, ob mindestens ein Elternteil über einen Mi­gra­ti­ons­hin­ter­grund verfügt oder nicht. Bis einschließlich 2016 lagen entsprechende In­for­ma­ti­onen nur alle vier Jahre vor oder wenn die Eltern im gleichen Haushalt lebten.

Neue Wege der Datengewinnung

Die Einführung neuer Be­fragungs­instru­mente und ein Multi-Mode-Design erleichtern den Befragten die Teilnahme. So wird es ab 2020 erstmals möglich sein, den Mi­kro­zen­sus online zu beantworten. Alternativ stehen den Befragten weiterhin das persönliche und telefonische Interview sowie der Papierfragebogen zur Verfügung. Die einzelnen Haushaltsmitglieder können ihre Antworten sowohl auf dem gleichen als auch auf unterschiedlichen Wegen (persönlich, telefonisch, online, schriftlich-postalisch) übermitteln.

Fazit und Ausblick

Die weiterentwickelte Erhebung des Mikrozensus und die Einführung zusätzlicher Erhebungsmodi ermöglichen zeitgemäße Haushaltsstatistiken und berücksichtigen Aspekte der Datenqualität sowie der Effizienz. Zudem vermeidet die Integration der Erhebungen in den Mikrozensus parallele Erhebungen zu teilweise ähnlichen Themen. Dies reduziert Unstimmigkeiten und Redundanzen in den Daten sowie mehrfache Aufwände und Mehrkosten.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu den Änderungen beim Mikrozensus beschreibt der Aufsatz "Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020", erschienen im Wirtschaftsmagazin "WISTA - Wirtschaft und Statistik", 6/2019.

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