Migration und Integration Erlaubt die Datenqualität des Ausländerzentralregisters verlässliche Zahlen zu Schutzsuchenden?

Im Zuge der Zuwanderung von Schutzsuchenden in den Jahren 2015 und 2016 kam es zu Qualitätsproblemen im Ausländerzentralregister (AZR).

  • Schutzsuchende wurden teilweise mit Verzögerung erfasst:
    Nicht alle Schutzsuchenden wurden nach ihrer Ankunft in Deutschland umgehend erfasst und im AZR registriert. Knapp eine halbe Million Ausländerinnen und Ausländer, die im Laufe des Jahres 2015 in Deutschland eingereist waren, mussten im Jahr 2016 nacherfasst werden.
  • Schutzsuchende wurden teilweise unvollständig erfasst:
    Schutzsuchende wurden im Laufe des Jahres 2015 teilweise unterwegs oder in provisorischen Ankunftszentren registriert. Nach Äußerung eines Asylgesuches wurden die Personen erkennungs­dienstlich erfasst und die entsprechenden Datensätze anschließend im Ausländerzentralregister (AZR) angelegt. Ein Eintrag von Informationen zum aufenthalts­rechtlichen Status konnte zu diesem Zeitpunkt jedoch oftmals noch nicht erfolgen. Unter den gegebenen Umständen bestanden für die offizielle Antragsstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die damit verbundene Ausstellung einer Aufenthaltsgestattung lange Wartezeiten. Die Einführung des bundes­einheitlichen Ankunftsnach­weises (AKN), der nach Registrierung des Asylgesuches ausgestellt wird, erfolgte im Zuge des Daten­austausch­verbesserungs­gesetzes im Februar 2016.
  • Schutzsuchende wurden teilweise fehlerhaft und / oder doppelt erfasst:
    Bei Schutzsuchenden, die nach der Ersterfassung in Deutschland ein Asylverfahren durchliefen, kam es im Laufe des Verfahrens außerdem zu Mehrfach­erfassungen. Ursächlich hierfür waren Fehler bei der Dateneingabe, unterschiedliche Schreibweisen von Namen zum Beispiel durch uneinheitliche Übersetzung arabischer Namen ins lateinische Schriftsystem aber auch Falschangaben bei der Registrierung. Eine flächendeckende Erfassung des Finderabdrucks bei der Registrierung im Ausländerzentralregister (AZR) fand im Laufe des Jahres 2015 noch nicht statt.

Bei den Daten mit Stand 31.12.2015 wurde in Anbetracht der Datenqualität von einer Veröffentlichung von Zahlen zu Schutzsuchenden durch das Statistische Bundesamt abgesehen. Im Laufe des Jahres 2016 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Vollständigkeit der Angaben im Ausländerzentralregister (AZR) merklich steigern können. Die Daten mit Stand 31.12.2016 weisen deutlich weniger Erfassungslücken auf als jene ein Jahr zuvor. So konnten 499 000 Zuzüge aus dem Jahr 2015 nacherfasst werden.

Bestimmte Unsicherheiten bestehen aber fort: Weiterhin liegen im AZR Datensätze ohne Angabe zum aufenthaltsrechtlichen Status vor. Unklar ist, in welchem Umfang es sich hierbei um Dubletten, Fortzüge ohne behördliche Abmeldung oder um Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthalt in Deutschland handelt.

Die veröffentlichten Zahlen liefern eine konservative Schätzung der Zahl der Schutzsuchenden in Deutschland, bei der nur jene Ausländerinnen und Ausländer mit eingetragenem humanitären Aufenthaltstitel, einem registrierten Asylgesuch oder einer behördlich festgestellten Ausreisepflicht als schutzsuchend identifiziert werden. Datensätze bei denen der aufenthalts­rechtliche Status aus dem AZR nicht eindeutig nachvollzogen werden kann, werden demnach in der Statistik nicht berücksichtigt.