Um den Migrationshintergrund von in Deutschland mit deutscher Staatsangehörigkeit Geborenen zu bestimmen, werden Informationen zu den Eltern verwendet (zum Beispiel Geburtsland). Migrationshintergrund im engeren Sinn bedeutet, dass nur die Informationen über die Eltern verwendet werden, die auch im gleichen Haushalt mit der befragten Person leben.
Die Informationen zu den nicht mehr im selben Haushalt lebenden Eltern liegen in den Jahren 2005, 2009, 2013 sowie ab 2017 jährlich vor. Nur in diesen Jahren kann der Migrationshintergrund im weiteren Sinn ermittelt werden, für den alle Informationen über die Eltern genutzt werden.