Migration und Integration Schutzsuchende

Schutz­suchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten und mit entsprechendem aufenthalts­rechtlichem Status im Ausländer­zentralregister (AZR) erfasst sind. Hierzu gehören drei Untergruppen, die aufgrund ihrer Heterogenität immer auch getrennt betrachtet werden sollten:

 

  • Schutz­suchende mit offenem Schutz­status halten sich zur Durch­führung eines Asylverfahrens in Deutschland auf, wobei über ihren Schutz­status noch nicht entschieden wurde.
  • Schutz­suchende mit anerkanntem Schutz­status besitzen einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich des Aufenthalts­gesetzes.
  • Schutz­suchende mit abgelehntem Schutz­status halten sich nach Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres humanitären Aufenthaltstitels als Ausreise­pflichtige in Deutschland auf.

Begriffe wie Flüchtlinge, Asyl­bewerber oder Asyl­berechtigte werden oftmals als Synonyme für geflüchtete Menschen genutzt, beschreiben aber im Ausländer- und Asylrecht jeweils nur eine spezifische Teilmenge der Schutz­suchenden.