Im Zuge der erhöhten Zuwanderung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber kam es vor allem im Jahr 2015 vermehrt zu Qualitätsproblemen im Ausländerzentralregister (AZR).
Schutzsuchende wurden teilweise mit Verzögerung erfasst:
Nicht alle Schutzsuchenden konnten nach ihrer Ankunft in Deutschland zeitnah registriert und im AZR erfasst werden. Knapp 270 000 Schutzsuchende, die im Laufe des Jahres 2015 nach Deutschland eingereist waren, mussten im Jahr 2016 nacherfasst werden. Die Bestandszahl der im AZR registrierten Schutzsuchenden zum 31.12.2015 ist demnach als zu niedrig einzustufen.
Schutzsuchende wurden teilweise unvollständig erfasst:
Schutzsuchende wurden im Laufe des Jahres 2015 teilweise von mobilen Erfassungseinheiten oder in provisorischen Ankunftszentren registriert. In vielen Fällen fehlten den Schutzsuchenden außerdem offizielle Ausweisdokumente. Nach Äußerung eines Asylgesuches konnten die Personen unter diesen Umständen oft nicht vollständig registriert werden.
Schutzsuchende wurden teilweise fehlerhaft und/oder doppelt erfasst:
Bei einigen Schutzsuchenden, die nach der Ersterfassung in Deutschland ein Asylverfahren durchliefen, kam es im Laufe des Verfahrens außerdem zu Mehrfacherfassungen. Ursächlich hierfür waren beispielsweise Fehler bei der Dateneingabe, unterschiedliche Schreibweisen von Namen z.B. durch uneinheitliche Übersetzung arabischer Namen ins lateinische Schriftsystem, aber auch Falschangaben bei der Registrierung. Eine flächendeckende Erfassung des Finderabdrucks bei der Registrierung im AZR fand im Laufe des Jahres 2015 noch nicht statt.
Seit 2016 konnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemeinsam mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) und den lokalen Ausländerbehörden die Datenqualität wieder kontinuierlich steigern. Die Daten mit Stand 31.12.2016 wiesen weniger Erfassungslücken auf und enthielten rund 270 000 nacherfasste Registerzugänge von Schutzsuchenden aus dem Jahr 2015. Darüber hinaus unternehmen die zuständigen Behörden seit 2016 erhebliche Bemühungen zur Identifizierung und Bereinigung von Dubletten im AZR. In Zukunft sollen Mehrfacherfassungen verhindert werden, indem bei der Antragstellung Fingerabdrücke mit den bestehenden Datensätzen im AZR abgeglichen werden.
Bestimmte Unsicherheiten bestehen aber weiterhin fort:
Im AZR liegen weiterhin Datensätze ohne Angabe zum aufenthaltsrechtlichen Status vor. Unklar ist, in welchem Umfang es sich hierbei um Dubletten und Ausreisen ohne behördliche Kenntnisnahme handelt. Zum 31.12.2018 enthielt das AZR rund 350 000 Datensätze ohne eindeutige Angaben zum aufenthaltsrechtlichen Status.
Stichtag | Registrierte Ausländerinnen und Ausländer ohne Eintrag zum aufenthaltsrechtlichen Status | darunter | ||
---|---|---|---|---|
Latent oder vollziehbar ausreisepflichtige Schutzsuchende | ||||
Anzahl | Anteil an allen Ausländerinnen und Ausländern in % | Anzahl | Anteil an allen Schutzsuchenden in % | |
Quelle: Ausländerzentralregister (AZR) | ||||
31.12.2007 | 161 060 | 2,4 | 30 175 | 6,6 |
31.12.2008 | 153 765 | 2,3 | 25 105 | 5,5 |
31.12.2009 | 147 575 | 2,2 | 22 350 | 4,7 |
31.12.2010 | 134 005 | 2,0 | 18 575 | 3,7 |
31.12.2011 | 146 370 | 2,1 | 17 270 | 3,4 |
31.12.2012 | 161 620 | 2,2 | 19 115 | 3,5 |
31.12.2013 | 183 725 | 2,4 | 19 285 | 3,1 |
31.12.2014 | 227 035 | 2,8 | 18 565 | 2,5 |
31.12.2015 | 462 355 | 5,1 | 27 750 | 2,7 |
31.12.2016 | 445 315 | 4,4 | 37 020 | 2,3 |
31.12.2017 | 353 205 | 3,3 | 38 255 | 2,3 |
31.12.2018 | 348 605 | 3,2 | 37 195 | 2,1 |
Die Unsicherheit, mit der diese Datensätze behaftet sind, überträgt sich auf Auswertungen zu ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern im AZR. Sofern sich hinter Datensätzen ohne Eintrag zum aufenthaltsrechtlichen Status vermehrt Dubletten oder Ausreisen ohne behördliche Kenntnisnahme verbergen, führt dies in der Statistik zu Schutzsuchenden zu einer Überhöhung der Zahlen zu latent oder vollziehbar ausreisepflichtigen Schutzsuchenden. Schutzsuchende mit offenem und anerkanntem Schutzstatus sowie geduldete Schutzsuchende können über positive Einträge zum Aufenthaltstitel, zur Duldung und zur Gestattung im AZR identifiziert werden. Im Gegensatz dazu enthält das AZR kein Merkmal zur eindeutigen Identifizierung von latent oder vollziehbar ausreisepflichtigen Schutzsuchenden. Diese werden viel mehr anhand einer Negativabgrenzung (Personen aus Nicht-EU-Ländern ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Gestattung) in Kombination mit einer Asylhistorie und gewissen Abschiebungs- und Ausweisungstatbeständen abgeleitet.
Die damit verbundene Unsicherheit in der Statistik zu Schutzsuchenden betrifft zum 31.12.2018 insgesamt 37 200 latent und vollziehbar ausreisepflichtige Schutzsuchende. Das sind rund 2 % aller Schutzsuchenden und 19 % der Schutzsuchenden mit abgelehntem Schutzstatus.