Migration und Integration Einbürgerungen von Personen

Einbürgerungen sind die häufigste Form des Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft und überwiegen quantitativ bei weitem die Anerkennung von zugezogenen Spätaussiedlern und die Adoption ausländischer Kinder durch deutsche Eltern, die ansonsten zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit berechtigen.

In die Einbürgerungsstatistik gehen die von den Einbürgerungsbehörden der Länder übermittelten Angaben zu den in Deutschland im laufenden Jahre durchgeführten Einbürgerungen sowie die Angaben des Bundesverwaltungsamtes zu den Einbürgerungen im Ausland ein. Die Einbürgerungsstatistik berichtet unter anderem über die bisherige Staatsangehörigkeit, Familienstand, Alter und Geschlecht sowie Aufenthaltsdauer und den Rechtsgrund der Einbürgerung.

Die Eingebürgerten erhalten ihre deutsche Staatsangehörigkeit auf Dauer; dies kommt in der Einbürgerungsurkunde zum Ausdruck. Einbürgerungen erfolgen vor allem aufgrund des Staatsangehörigkeitsgesetzes, daneben aber auch durch andere Rechtsgrundlagen, die zumeist Alt- und Wiedergutmachungsfälle regeln.

Eingebürgerte Personen sind Deutsche; sie gehören damit nicht mehr zu den Ausländerinnen und Ausländern, auch wenn ihre bisherige Staatsbürgerschaft fortbesteht. Die Voraussetzungen, die für eine Einbürgerung erfüllt sein müssen, haben sich im Laufe der Zeit mehrmals geändert. Dies macht einen Vergleich im Zeitablauf sehr schwierig.

Detaillierte Einbürgerungszahlen seit dem Jahr 2000 sind auch in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.